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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - 1 N 71.10   

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https://dejure.org/2010,30242
OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - 1 N 71.10 (https://dejure.org/2010,30242)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.2010 - 1 N 71.10 (https://dejure.org/2010,30242)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 2010 - 1 N 71.10 (https://dejure.org/2010,30242)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - 1 N 71.10
    Zwar ist anerkannt, dass der an das unzuständige Gericht adressierte fristgebundene Schriftsatz vom Verwaltungsgericht an das zuständige Oberverwaltungsgericht innerhalb der offenen Frist im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs weiterzuleiten gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 54.14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Einlegungsort;

    Ist ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz nicht rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht gelangt (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99, juris Ls. 2; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. September 2010 - OVG 1 N 71.10 -, juris Rn 2.).
  • OVG Sachsen, 20.10.2010 - 5 A 616/10

    Zulassungsantrag, Begründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Diese Prüfung kann nicht dem Büropersonal oder einem anderen Rechtsanwalt überlassen werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.1.2006, NVwZ-RR 2006, 851; OVG BB, Beschl. v. 24.9.2010 - OVG 1 N 71.10 -, juris).
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